Allgemeine Geschäftsbedingung
§1 Anfahrt
Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslokation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
§2 Besonderheiten am Veranstaltungsort
Spielt der DJ im Freien, hat alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko zu tragen. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage auszuzahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken, das Equipment vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen, geschützt sein.
§3 Technische Anforderungen
a) Für die Technik des DJs werden zwei 220 V Steckdosen benötigt.
Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der PA Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner PA Anlage und Lichttechnik seine Dienstleistung sofort einstellen.
b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.
c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage/Lichttechnik ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.
d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 8 und 10 m². Darüber hinaus muss die Decke eine Mindesthöhe von 2,50m haben, um einen reibungslosen Aufbau zu ermöglichen.
§5 Licht- und Tonanlage
Die Musik- und Lichtanlage kann aus organisatorischen Gründen von den auf unserer Webseite dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.
§6 Schäden an der Technik
Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, muss eine Veranstaltungsversicherung abgeschlossen werden.
§7 Haftung
Sobald die Technik des DJs am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen.
§9 Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA), auf eigene Kosten einzuholen. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.
§12 Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit dem DJ kommt erst verbindlich zustande, wenn Sie mir diesen schriftlich (per Mail oder per Post) zusagen und Sie von uns eine Buchungsbestätigung erhalten.
§13 Auftrittsdauer / Mehrstunden
Die Auftrittsdauer beginnt mit dem Laufen der Musik und endet wie in der "verbindlichen Buchung" vereinbart. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Das generelle Veranstaltungsende ist 4 Uhr.
§14 Zahlungskonditionen
Umsatzsteuerfreie Leistung gemäß §19 UStG
Die Gage ist binnen 7 Tagen nach der Veranstaltung per Überweisung oder Bar zu entrichten an die IBAN: DE29 8705 2000 0901 3264 88
§15 Art.1 Stornierungen seitens des Veranstalters
Ab 12 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
Ab 8 Wochen vor dem Event 80% der Auftragssumme
Bei weniger als 30 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme
§15 Art.2 Absagen wegen Dritter Gewalt
In besonderen gesellschaftlichen Situationen wie einer Pandemie (Corona) ist ein Rücktritt vom Vertrag kostenlos und macht §16 Art.1 unwirksam.
§16 Stornierungen seitens des Künstlers
Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich DJ Spooner, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren.
§18 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§19 Sonstige Bestimmungen
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ.

